Donnerstag, 5. Februar 2015

Von gehabtem und ungehabtem Geld

Geld_hat_man_zu_haben

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Die erste Zeile ist nicht von mir; die stammt von einer deutschen Richterin. Da jener Ausspruch sehr poetisch ist, beschloß ich, ihn einer weitergehenden dichterischen Bearbeitung zu unterziehen.

Wie man mir berichtete, wurden diese Worte einem Sermon entnommen, in welchem besagte Richterin begründet, warum einer dieser deutschen Hartz4-Empfönger aus seiner Wohnung rauszuschmeißen ist.

Selbst wenn die Dame, was den sozialen Kontext ihrer Rechtsprechung betrifft, etwas kurzsichtig scheinen mag, so ist doch ihre poetische Begabung nicht zu übersehen; und vielleicht wurde sie nur deshalb Richterin statt Dichterin, weil sie das 'D' mit dem 'R' verwechselte.

Kann ja passieren.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Wilhelm von Dorten

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